Ausbildung

Pkw Führerschein

Wir bieten Ihnen eine individuelle und moderne Theorieausbildung, unter anderem mit der Unterstützung von interaktiven Whiteboards und Beamern. Die Gruppenstärke bietet genügend Raum für individuelle Fragen und angenehmes Lernen.

  • Das Ablegen der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
  • Der Führerscheinantrag ist 1 Jahr gültig.
  • Ab dem Datum der bestandenen theoretischen Prüfung gilt dieser wieder ein Jahr.
  • Die Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung in Theorie und Praxis beträgt 2 Jahre.

PKW – Führerscheinklassen

BF 17 | PKW ab 17 Jahre

Der Führerschein zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren

Das begleitete Fahren, auch bekannt als BF 17, ist eine spezielle Regelung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht, bereits mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Das begleitete Fahren soll den Jugendlichen die Möglichkeit geben, frühzeitig Fahrpraxis zu sammeln und ihre Fahrfertigkeiten unter Aufsicht zu verbessern. Dabei müssen die jungen Fahrer jedoch von einer erwachsenen Person begleitet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Es ist wichtig zu beachten, dass die Begleitperson während der Fahrt immer anwesend sein muss.

Bestimmungen für die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Führerschein der Klasse B
  • Mindestens 5 Jahre unfallfreies Fahren
  • Nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg
Voraussetzungen
  • Mindestalter
    17 Jahre
  • Unterlagen/Dokumente
    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass, Ein­ver­ständ­nis­er­klärung der Erziehungs­berechtigten
  • Prüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung

Klasse B ab 18 Jahren

Der PKW-Führerschein ab 18 Jahren

Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, die eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3.500 kg haben. Diese Fahrzeuge dürfen bis zu 8 Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, befördern.

Zusätzlich erlaubt die Klasse B das Führen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse die Führerscheinklasse B96 oder BE erforderlich ist.

Voraussetzungen
  • Mindestalter
    18 Jahre
  • Unterlagen/Dokumente
    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
  • Prüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    Klasse AM und L

Klasse B96

Der Kleine Anhängerführerschein

Die Schlüsselzahl B96 ermöglicht es Inhabern des Führerscheins der Klasse B, Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg zu führen, wenn der Anhänger ein Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat.

Um die Schlüsselzahl B96 zu erhalten, muss man eine Schulung absolvieren, die aus mindestens sieben Stunden Theorie und mindestens fünf Stunden praktischer Ausbildung besteht. Die Schulungsinhalte umfassen unter anderem das richtige Beladen und Sichern von Anhängern sowie das Fahren mit Anhängern in verschiedenen Verkehrssituationen.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Schulung erhält man eine Bescheinigung, die beim zuständigen Straßenverkehrsamt vorgelegt wird. Dort wird dann die Schlüsselzahl B96 in den Führerschein eingetragen.

Die Besonderheit bei der Erteilung der Schlüsselzahl B96 ist, dass keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich ist. Stattdessen kann die Klasse B96 einfach im Rahmen des B-Führerscheins erworben werden.

Voraussetzungen
  • Mindestalter
    17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
    18 Jahre beim Direkterwerb.
  • Unterlagen/Dokumente
    Personalausweis und biometrisches Passbild.
  • Prüfungen
    Für die Klasse B96 gibt es keine eigene Prüfung, sondern eine besondere Schulung.

Klasse BE

Der grosse Anhängerführerschein

Die Klasse BE ermöglicht das Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger, deren zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg nicht überschreitet. Die Führerscheinausbildung in der Klasse BE beschränkt sich auf die praktische Ausbildung. Dabei lernt man das richtige Ankuppeln und Abkuppeln des Anhängers, das Rückwärtsfahren sowie das Fahren in Kurven und auf verschiedenen Straßentypen. Es ist wichtig, dass man sich mit den Besonderheiten des Fahrens mit einem Anhänger vertraut macht, da sich das Fahrverhalten im Vergleich zum Fahren ohne Anhänger deutlich ändern kann.

Nach Abschluss der praktischen Ausbildung muss man eine praktische Prüfung ablegen. Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhältt man den Führerschein der Klasse BE und darf fortan Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger oder Sattelanhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg führen.

Voraussetzungen
  • Mindestalter
    17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17).
    18 Jahre beim Direkterwerb.
  • Unterlagen/Dokumente
    Personalausweis und biometrisches Passbild.
  • Prüfungen
    Für die Klasse BE ist keine theoretische, wohl aber eine praktische Prüfung abzulegen.