Ausbildung

Moped & Mofa Führerschein

Wir bieten Ihnen eine individuelle und moderne Theorieausbildung, unter anderem mit der Unterstützung von interaktiven Whiteboards und Beamern. Die Gruppenstärke bietet genügend Raum für individuelle Fragen und angenehmes Lernen.

  • Das Ablegen der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
  • Der Führerscheinantrag ist 1 Jahr gültig.
  • Ab dem Datum der bestandenen theoretischen Prüfung gilt dieser wieder ein Jahr.
  • Die Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung in Theorie und Praxis beträgt 2 Jahre.

Kleinkraftrad – Führerscheinklassen

Mofa

Mofa-Prüfbescheinigung

Beim Mofa-Führerschein handelt es sich nicht um einen vollwertigen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung. Mit dieser Prüfbescheinigung darf man Mofas fahren, die eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben und einen Hubraum von maximal 50 ccm aufweisen. Diese Prüfbescheinigung berechtigt dann zum Führen von Mofas im öffentlichen Straßenverkehr.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Nutzung der Prüfbescheinigung auf Mofas beschränkt ist und nicht auf andere Fahrzeugtypen wie Motorräder oder Autos übertragbar ist.

Voraussetzungen
  • Mindestalter
    15 Jahre.
  • Unterlagen/Dokumente
    Keine
  • Pflichtprüfungen
    Theorieprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    Keine

Führer­schein­­klasse AM

Der Rollerführerschein

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit den genannten Spezifikationen werden in der Regel als Mopeds oder Kleinkrafträder bezeichnet. Sie sind für den Straßenverkehr zugelassen. Diese Fahrzeuge haben einen Hubraum von maximal 50 ccm, was bedeutet, dass der Zylinderinhalt des Motors nicht größer sein darf. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) beträgt maximal 45 km/h, was bedeutet, dass das Fahrzeug nicht schneller fahren kann, selbst wenn es technisch dazu in der Lage wäre. Die Leistung des Motors darf maximal 4 kW betragen, was die Motorleistung begrenzt.

Dreirädrige Kleinkrafträder

Dreirädrige Kleinkrafträder, die auch als Leichtkraftfahrzeuge bezeichnet werden erfüllen bestimmte Kriterien, um als solche eingestuft zu werden.

Der Hubraum des Motors darf bei einem Fremdzündungsmotor maximal 50 ccm betragen. Bei einem Selbstzündungsmotor ist ein Hubraum von maximal 500 ccm erlaubt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) beträgt wie bei den zuvor genannten Fahrzeugen maximal 45 km/h. Die Leistung des Motors darf ebenfalls nicht mehr als 4 kW betragen.

Diese dreirädrigen Kleinkrafträder dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben und eine Leermasse von maximal 270 kg aufweisen. Die Leermasse bezieht sich auf das Gewicht des Fahrzeugs ohne Insassen oder zusätzliche Ladung.

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, die auch als Leichtfahrzeuge oder Quadricycles bezeichnet werden erfüllen bestimmte Kriterien, um als solche eingestuft zu werden.

Der Hubraum des Motors darf bei einem Fremdzündungsmotor maximal 50 ccm betragen. Bei einem Selbstzündungsmotor ist ein Hubraum von maximal 500 ccm erlaubt. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) beträgt wie bei den zuvor genannten Fahrzeugen maximal 45 km/h.

Die Leistung des Motors darf bei den meisten leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen maximal 6 kW betragen. Bei Straßen-Quads ist die Leistung jedoch auf 4 kW begrenzt.

Diese Fahrzeuge dürfen höchstens zwei Sitzplätze haben und eine Leermasse von maximal 425 kg aufweisen. Die Leermasse bezieht sich auf das Gewicht des Fahrzeugs ohne Insassen oder zusätzliche Ladung.

Voraussetzungen
  • Mindestalter: 15 Jahre.
  • Unterlagen/Dokumente
    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild
  • Pflichtprüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    keine