Ausbildung

Motorrad Führerschein

Wir bieten Ihnen eine individuelle und moderne Theorieausbildung, unter anderem mit der Unterstützung eines interaktiven Smartboards. Die Gruppenstärke bietet genügend Raum für individuelle Fragen und angenehmes Lernen.

  • Das Ablegen der theoretischen Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters erfolgen.
  • Die praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
  • Der Führerscheinantrag ist 1 Jahr gültig.
  • Ab dem Datum der bestandenen theoretischen Prüfung gilt dieser wieder ein Jahr.
  • Die Gültigkeit der Ausbildungsbescheinigung in Theorie und Praxis beträgt 2 Jahre.

Motorrad – Führerscheinklassen

Führer­schein­­klasse A1

Der „kleine“ Motorradführerschein

Der A1-Führerschein ermöglicht es Personen ab einem Mindestalter von 16 Jahren, Krafträder mit bestimmten Einschränkungen zu fahren. Diese Einschränkungen beziehen sich auf den Hubraum, die Leistung und das Verhältnis von Leistung zu Gewicht des Fahrzeugs.

Krafträder dürfen einen Hubraum von maximal 125 ccm haben und eine Leistung von höchstens 11 kW. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf nicht mehr als 0,1 kW/kg betragen. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten darf, um den Anforderungen des A1-Führerscheins zu entsprechen.

Darüber hinaus können dreirädrige Kraftfahrzeuge wie Trikes mit bestimmten Einschränkungen gefahren werden. Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum über 50 ccm liegen oder die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) über 45 km/h betragen. Die Leistung dieser dreirädrigen Fahrzeuge ist jedoch auf maximal 15 kW begrenzt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der A1-Führerschein die erste Stufe der Motorrad-Führerscheine ist. Nach dem A1-Führerschein folgt der Führerschein Klasse A2, für den ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich ist. Schließlich gibt es den A-Führerschein, für den man mindestens 24 Jahre alt sein muss. Diese Stufen dienen dazu, sich allmählich an steigende Motorleistungen heranzutasten und sicher mit ihnen umzugehen.

Voraussetzungen
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Unterlagen/Dokumente Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Pflichtprüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    Klasse AM

Führer­schein­­klasse A2

Der „Aufbau“ Motorradführerschein

Der A2-Führerschein ermöglicht das Führen von Krafträdern mit einer Leistung von höchstens 35 kW. Dabei darf die Leistung des Motorrads nicht von einem Kraftrad abgeleitet sein, das eine Leistung von über 70 kW hat. Das Verhältnis von Leistung zu Gewicht darf höchstens 0,2 kW/kg betragen.

Der A2-Führerschein ist die zweite Stufe der Motorrad-Führerscheine und baut auf dem A1-Führerschein auf. Nachdem du den A1-Führerschein erworben hast, kannst du nach weiteren zwei Jahren den A2-Führerschein machen.

Die Stufen der Motorrad-Führerscheine dienen dazu, dass du dich langsam steigerst und dich behutsam an die höheren Motorleistungen herantastest. Nach weiteren zwei Jahren im Besitz des A2-Führerscheins kannst du dann den A-Führerschein machen, der keine Leistungsbeschränkung mehr hat. Mit dem A-Führerschein darfst du alle Krafträder fahren.

Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre.
  • Unterlagen/Dokumente
    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Pflichtprüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    Klasse A1 und AM

Führer­schein­­klasse A

Der „große“ Motorradführerschein

Die Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von über 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 45 km/h. Zusätzlich darfst du auch dreirädrige Kraftfahrzeuge, wie zum Beispiel Trikes, mit einer Leistung von über 15 kW fahren.

Wenn du bereits den Führerschein der Klasse A2 besitzt und mindestens zwei Jahre lang im Besitz dieses Führerscheins warst, kannst du ohne eine theoretische Prüfung in die Klasse A aufsteigen. Du musst jedoch eine praktische Prüfung ablegen, um den Aufstieg zu bestätigen. Nach erfolgreichem Abschluss der praktischen Prüfung darfst du alle Krafträder ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Voraussetzungen
  • Mindestalter
    24 Jahre (Direkteinstieg)
  • 20 Jahre (bei 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
  • 21 Jahre (Dreirädrige Kraftfahrzeuge)
  • Unterlagen/Dokumente
    Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild.
  • Pflichtprüfungen
    Theorie- und Praxisprüfung
  • Eingeschlossene Klassen
    Klasse A2, A1 und AM