PKW
Klasse B ab 18 Jahren (bzw. 17 Jahren)

- beinhaltet: Klasse M, S, L
- Die Besitzdauer ist nicht befristet.
- bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse, bis zu 8 Sitzplätze + Fahrer
- Anhänger bis 0,75 t zul. Gesamtmasse (Kombination maximal 4250 kg)
- Anhänger über 0,75 t zul. Gesamtmasse (Kombination maximal 3500 kg)
Führerschein mit 17 Jahren
Bestimmungen für die Begleitperson:
- Mindestalter: 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre Führerschein der Klasse B
- nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg
Klasse BE ab 18 Jahren
- Voraussetzung: Klasse B
- Die Besitzdauer ist nicht befristet
- Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässige Gesamtmasse (sofern diese nicht unter Klasse B fallen)
Klasse B96 ab 18 Jahren
- Anhänger über 0,75 t (Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger maximal 4,25 t)
- nur mit Klasse B Zugfahrzeug